Durch die Anmeldung bestätigen Sie, die Bedingungen von Flugcontact Reisen gelesen,
verstanden und akzeptiert zu haben und sind sich der Gefahren bei Abenteuerreisen bewusst.
Sie, Ihre Erben und Verwante entbinden den Veranstalter, seine Eigentümer, Angestellten und Helfer von jeglicher Verantwortung bei Schäden an Personen oder deren Besitz, Verletzungen, Verlusten, Unfällen, Verspätungen oder Unregelmässigkeiten, die durch Fehler an einem Fahrzeug entstanden sind oder entstehen werden, Handlungen und Verbindlichkeiten anderer, von uns mit der Beförderung,Veranstaltung der Tour, Unterkunft oder Bedienung betrauter Leistungsträgern von jeglicher Haftung.
Wir weisen darauf hin, daß wir außerdem für Veränderung bezüglich Transport, Beförderung und Unterkunft,die durch uns als Agenten getroffen wurden, grundsätzlich keine Haftung übernehmen.
Datum: Ort:
Bezahlung erfolgt durch
Überweisung
Lastschrift von folgendem Konto, text
REISE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. BUCHUNGSVERTRAG, -VEREINBARUNGEN UND ANZAHLUNG
Bei Tourbuchung ist im Namen der Einzelperson/en einer Gruppe ein Buchungsformular in dem alle genannten Buchungsvereinbarungen akzeptiert werden, auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle auf dem Buchungsformular aufgelisteten Teilnehmer werden in der Folge als "Kunde/n" bezeichnet. Bei Buchungen über einen Vertreter (Buchungsagentur) erfolgt jegliche Kommunikation von Seiten Flugcontact (in der Folge als "Veranstalter" bezeichnet) mit dem vom Kunden ausgewählten Vertreter. Der Vertrag beginnt nach geleisteter Anzahlung durch den Kunden und der Annahme des unterschriebenen Buchungsformulares sowie der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter. Kann der/die Kunde/n nicht auf der gewünschten Tour untergebracht werden, wird diese Anzahlung wieder zurückerstattet.
2. BEZAHLUNG
Der gesamte Betrag muß vom Kunden bis spätestens 31 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden, ansonsten behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Tour als vom Kunden storniert zu betrachten. Spätbucher können an der Tour zu "Spätbucherpreisen" teilnehmen. Bei bestimmten Touren ist eine Zahlung vor Ort in US Dollar ausgewiesen. US$100-Scheine werden aufgrund der hohen Fälschungsgefahr nicht akzeptiert. Zahlungen müssen mit US$50-Scheinen (oder kleiner) erfolgen.
3. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN
Die Reiserücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen und von derjenigen Person unterzeichnet werden, welche das Buchungsformular unterzeichnet hat. Rücktrittserklärungen erlangen erst mit Eingang beim Veranstalter Gültigkeit. Bei einer Reiserücktrittserklärung bis 31 Tage vor Reisebeginn verfällt die Anzahlung, bei einer späteren Reiserücktrittserklärung werden folgende Rücktrittsgebühren verrechnet:
30 - 15 Tage vor Reisebeginn - 50 % des Gesamtbetrages
14 - 7 Tage vor Reisebeginn - 75 % des Gesamtbetrages
6 - 0 Tage vor Reisebeginn - 100 % des Gesamtbetrages
Wird eine Reiseleistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, kommt es zu keiner Rückerstattung des Reisepreises - aussgenommen es besteht eine vorherige Vereinbarung zwischen Kunden und Veranstalter über eine nur teilweise Teilnahme an der Tour. Dies muß allerdings vom Kunden bei Buchung schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt werden und gemeinsam mit dem Buchungsformular beim Veranstalter eingehen. Bei Stornierung einer Reise kann die Anzahlung nicht auf Dritte übertragen werden.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tour aus unvorhersehbaren Umständen zu stornieren, außerdem ist die Durchführung jeder Tour an eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen gebunden. Kann der Veranstalter eine gebuchte Tour nicht anbieten, wird der vom Kunden bezahlte Betrag rückerstattet oder ein Alternativprogramm mit vergleichbarem Standard angeboten.
5. ÄNDERUNGEN DER REISEROUTE
Der Veranstalter ist ständig bemüht, die in der Broschüre ausgewiesene Reiseroute durchzuführen, trotzdem behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reiseroute und Unterkünfte etwaigen äußeren Einflüssen anzupassen. Größere Änderungen werden dem Kunden oder dessen Vertreter schnellstmöglich durch den Veranstalter mitgeteilt. Muß die Tour aufgrund von außeren Umständen (wie Krieg, innere Unruhen, Streiks, terroristischen Aktivitäten, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Bränden, ungünstigen Wetterbedingungen etc.), auf welche der Veranstalter keinerlei Einfluß hat, abgebrochen oder geändert werden, kann der Veranstalter für keinerlei Kompensation gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden. Bei einem etwaigen Fahrzeugdefekt, dessen Behebung nicht mehr in den Händen des Veranstalters liegt, wird eine schnellstmögliche Reperatur durch eine Werkstatt bzw. die Zusendung von Ersatzteilen in die Wege geleitet. Der Veranstalter kann für keinerlei Zusatzunterkünfte - außer Camping - verantwortlich gemacht werden und kommt weder für Flugtickets noch für Rückführungskosten auf. Um einen entstandenen Zeitverlust zu kompensieren, behält sich der Veranstalter das Recht einer Routenänderung vor.
6. AUTORITÄT AUF DER TOUR/ AUSSCHLUSS VON DER TOUR
Ist die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet, so hat der vom Veranstalter angestellte Reiseführer/Fahrer alleine eine für die ganze Gruppe gültige Entscheidung zu treffen. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich bzw. kann nicht haftbar gemacht werden für illegale oder gesetzeswidrige Handlungen des Kunden in irgendeinem der besuchten Länder. In der Folge kann der Kunde von der Reisetour ohne Ersatzleistung ausgeschlossen werden. Wird ein Kunde als vom Veranstalter ungeeignet für die Tour erachtet, insbesondere bei Belästigung oder unflätigem Verhalten anderen Teilnehmern gegenüber, wird dessen Buchung storniert bzw. ihm die weitere Mitreise verweigert.
7. ÄNDERUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Kein Angestellter oder Vertreter des Veranstalters hat das Recht, irgendeine der genannten Bedingungen abzuändern oder wegzulassen bzw. die Haftung für den Veranstalter zu übernehmen, es sei denn, dies wurde schriftlich und unter Leistung einer Unterschrift durch einen der Direktoren der Firma des Veranstalters vorgenommen.
8. GESUNDHEIT
Der Kunde bestätigt, daß er die vorgeschlagene Reiseroute zur Kenntnis genommen hat, und daß er einen hierfür angemessenen gesundheitlichen Gesamtzustand aufweist. Kunden mit eingeschränkter Gesundheit müssen dies bei Buchung angeben und geeignete Vorkehrungsmaßnahmen für die Reise treffen. Außerdem müssen Kunden mit eingeschränktem Gesundheitszustand ein ärztliches Attest von ihrem Hausarzt anfertigen lassen, um deren Teilnahmefähigkeit an der Tour zu bestätigen. Jegliche Informationen werden höchst vertraulich behandelt.
9. IMPFUNGEN
Der Kunde ist für alle in den jeweiligen Ländern vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Impfungen selbst verantwortlich. Für die Einreise in einige Länder ist eine gültige Impfbescheinigung gegen bestimmte Krankheiten erforderlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einreiseverweigerung aufgrund unvollständiger oder unausreichender Gesundheitsbescheinigung bzw. Impfungen.
10. GEPÄCK
Gepäck und persönliche Wertgegenstände unterliegen alleine der Verantwortung des Kunden, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung an Gepäck oder persönlichen Wertgegenständen.
11. REISEDOKUMENTE
Der Kunde ist für den Besitz eines gültigen Reisepaßes, Visa, Impfungen, sonstiger ärztlicher Atteste und allen anderen Reisedokumenten (Reiseschecks wenn nötig) selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt auch keinerlei Verantwortung bei Änderung der Einreisebestimmungen bzw. bei Nichterhalt oder nicht rechtzeitigem Erhalt eines nötigen Visas. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die aufgrund unvollständiger oder unausreichender Einreisedokumente entstehen.
12. VERSICHERUNG
Reise- und Reiserücktrittsversicherung sind für jeden Kunden verpflichtend abzuschließen. Vor Reiseantritt hat der Kunde ein Reiseversicherungspaket, welches Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck-, Reiserücktritt- und Reiserückholversicherung enthält, für die Dauer der gesamten Reisetour mit einem geeigneten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Bei Erkrankung des Kunden liegt die Bewältigung aller Krankenhaus-, Arzt- und Rücktransportkosten im Verantwortungsbereich des Kunden, und der Veranstalter kann auch zu keinerlei Rückerstattung der Reisekosten verpflichtet werden.
13. HAFTUNG
Die Unterschrift des Kunden auf dem Buchungsformular erklärt, daß sich der Kunde über die Gefahren von Abenteuerreisen im klaren ist und die in der Broschüre vom Veranstalter erklärten Safaris, Flußfahrten, Expeditionen und Trips (in der Folge mit dem Sammelbegriff "Tour" bezeichnet) auf eigene Gefahr unternimmt. Der Kunde akzeptiert, daß der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht für Verlust oder Beschädigung am Eigentum des Kunden, Verletzungen, Krankheiten oder Tod des Kunden, sowie hiermit verbundenen Folgeschäden verantwortlich gemacht werden können, solange diese nicht sorglos handeln. Der Kunde erklärt, daß er, seine Angehörigen, Erben, Exekutor und Verwalter den Veranstalter, seine Eigentümer, Angestellten, Vertreter und Helfer von jeglicher Verantwortung bei Ansprüchen aus Schäden durch Verspätung, Verlust, Beschädigung an Eigentum, Verletzung, Krankheit oder Tod, welche mit der Tour in bezug gebracht werden können oder während der Tour eintreten, lossagt, solange der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben.
14. INFORMATIONEN
Informationsmaterial, welches über Broschüren, Prospekte, Flugblätter oder Werbung durch den Veranstalter an den Kunden herangetragen wird, basiert auf den neuesten Informationen, die zum Publikationszeitpunkt erhältlich waren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in der Broschüre beschriebene Ausstattungsgegenstände oder Fahrzeuge auszutauschen, ohne für Kompensationen oder Rückerstattungen haftbar gemacht werden zu können. Der Veranstalter ist stets bemüht, die in der Broschüre ausgewiesenen Preise aufrechtzuerhalten. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, zu jeder Zeit den ausgewiesenen Reisepreis aufgrund unvorhersehbarer Kostensteigerungen oder Wechselkursschwankungen zu erhöhen. Preiserhöhungen bzw. -zuschläge können auch nach der Buchungsbestätigung erfolgen.
15. PHOTOMATERIAL
Kunden werden darüber in Kenntnis gesetzt, daß der Reiseleiter bzw. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters während der Reisetour Photos oder Videofilme mit den Kunden machen können, welche in der Folge ohne vorheriger Benachrichtigung des Kunden und ohne Bezahlung für Werbezwecke oder Broschüren verwendet werden können.
16. GERICHTSSTAND UND GESETZ
Dieser Vertrag unterliegt den gültigen Gesetzesbestimmungen und der Gerichtsbarkeit der Republik Südafrika.
17. UNWIRKSAMKEIT VON REISEBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit oder Gesetzwidrigkeit eines Teils des Vertrages, einer Bestimmung oder Vorschrift führt nicht zur Ungültigkeit des gesamten Vertrages.
18. KOSTEN BEI UMBUCHUNGEN
Wenn der Kunde seine gebuchte Reisetour auf eine andere Tour umbuchen möchte, so kann er dies bis 31 Tage vor Reisebeginn, bei Zustimmung des Veranstalters, für eine verrechnete Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Bei Umbuchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn wird die übliche Stornogebühr erhoben.
19. ZUSCHLAG BEI ZAHLUNG MIT KREDITKARTE
Falls der Veranstalter Zahlungen mit Kreditkarte über eine Buchungsagentur akzeptiert, wird ein Aufschlag von 6 % des mit der Kreditkarte bezahlten Gesamtbetrages verrechnet.